Achtung bei Baumfällung im Winter

Bäume sind Ganzjahresquartiere für Fledermäuse

Diese zwei Abendsegler in einer Asthöhle konnten in letzter Minute bei Baumfällarbeiten geschützt werden. | Foto: Roland Heuser

Vom 1. Oktober bis 28. Februar finden vermehrt Baumfällungen sowie Schnitte zur Baumpflege und Verkehrssicherheit statt. Diese Arbeiten in der kalten Jahreszeit durchzuführen, bietet den Vorteil, dass man Brutvögel nicht während ihrer Reproduktion beeinträchtigt oder schädigt. Ganz befreit von Artenschutzbelangen ist man im Winter allerdings nicht. Käferlarven, wie z.B. von Rosenkäfer und Eremit überdauern mehrere Jahre als Larve im Baum und sind aufgrund ihres Schutzstatus bei Baumsägearbeiten zu berücksichtigen. Unterschätzt ist außerdem das Vorkommen von baumbewohnenden Fledermäusen während der Wintermonate.

Da eine Birke auf einem Dresdner Hinterhof nicht mehr standsicher war, musste diese am 21.02.2023 abgetragen werden. Den Baumkletterern sind dabei glücklicherweise Fledermäuse in einer Höhlung aufgefallen und haben sogleich fachkundige Hilfe gesucht.

Die Dresdner Birke wurde mittels Seilklettertechnik untersucht, die Krone abgetragen und nicht besetzte Höhlungen abgedeckt, um eine Wiederansiedlung zu verhindern. | Foto: Roland Heuser
Das Aststück mit der Höhlung wurde am Baum befestigt, damit die Abendsegler bis zu ihren freiwilligen Ausflug noch weiterhin im Quartier verweilen können. Der Baum bleibt bis zum Frühjahr so stehen. | Foto: Roland Heuser

In mehreren Asthöhlen wurden insgesamt sechs Abendsegler gesichtet. Einzelne Tiere wurden aus abgeschnittenen Bereichen geborgen und in verbliebene Höhlen umgesetzt. Der Baum bleibt bis zum Frühjahr stehen, um den Tieren weiterhin als Winterquartier zur Verfügung zu stehen. Wie das zerstörte Quartier adäquat ausgeglichen wird, wird noch festgelegt.

Das Beispiel in Dresden zeigt auch, dass ein Baum nicht unbedingt alt oder starkwandig sein muss, um Fledermäusen als Winterquartier zu dienen. Auch die Baumart oder Höhe einer Höhlung spielen für die Tiere bei der Quartierwahl nur eine untergeordnete Rolle.


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Diese Maßnahme wurde 2018–2020 mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Die Förderung erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.